Allgemeine Geschäftsbedingungen und Service-Level-Agreement für APPRENTIO

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1.) APPRENTIO ist ein modulares Software-as-a-Service System zur Organisation und Steuerung der betrieblichen Ausbildung innerhalb von Organisationen. Durch APPRENTIO werden Ausbildungsprozesse digital unterstützt, insbesondere die betriebliche Ausbildungsplanung erstellt, Informationen innerhalb des Ausbildungsteams und mit den Nachwuchskräften ausgetauscht, der betriebliche Beurteilungsprozess abgebildet und gesteuert, Berichtshefte digital geführt und kontrolliert sowie der Entwicklungsprozess der Nachwuchskräfte abgebildet.

1.2.) Hersteller und Anbieter ist die WABSOLUTE GmbH (nachfolgend „WABSOLUTE“ oder „wir“ genannt) mit Sitz im Technologiepark 14, 33100 Paderborn (DE) .

Angaben zu den Vertretungsberechtigungen und Kontaktmöglichkeiten können dem Impressum, verfügbar unter https://apprentio.de/impressum entnommen werden.

1.3.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für den SaaS-Dienst APPRENTIO und für die damit direkt in Zusammenhang stehenden Leistungen (nachfolgend „APPRENTIO“ oder „Software“ genannt). Es gilt nicht für zusätzliche Angebote oder Services der WABSOLUTE GmbH. Es gelten ausschließlich die AGB von APPRENTIO; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn WABSOLUTE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

1.4.) Hinweis für Verbraucher:innen:
Wir bieten keine Online-Dienstleistungen für Verbraucher:innen an. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer:in im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind.

2. Bestellung, Vertragsschluss und Bereitstellung

2.1.) Der Kunde kann zwischen verschiedenen Angebotsversionen wählen, die unterschiedliche Nutzungsumfänge und Funktionen der Softwarelösung beinhalten. Interessenten bestellen auf Grundlage der jeweils gültigen Preise.

2.2.) Ein Vertrag kommt folgendermaßen über unser Kontaktformular „Angebot anfordern“, per E-Mail oder Telefon zu Stande: Mit der Bestellung erklärt der Kunde unverbindlich sein Vertragsinteresse oder verbindlich sein Vertragsangebot.

a) Vertragsinteresse

Die Bestellung des Kunden durch die zuvor genannten Mittel stellt ein unverbindliches Angebot des Kunden an uns zum Abschluss eines Vertrages über die in der Bestellung beschriebene Leistung dar. Nach Eingang der Bestellung übermitteln wir dem Kunden nach Ermessen eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Die Annahme wird durch den Kunden entweder ausdrücklich erklärt oder erfolgt spätestens mit Bezahlung der Leistung innerhalb von 10 Tagen ab Zugang des Angebots. Das von uns unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden für eine Dauer von 30 Tagen, sofern nicht individuell verhandelt.

b) Vertragsangebot

Der Kunde kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Vertragsangebot erklären, z.B. über das Kontaktformular „Angebot anfordern“. Die Annahme wird durch uns entweder innerhalb von drei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Zahlungsaufforderung oder Leistungserbringung.

2.3.) Der Kunde hat die durch uns abgefragten Vertragsdaten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Die Angabe von Künstlernamen, Pseudonymen oder sonstigen Phantasiebezeichnungen im Rahmen der Personennameabfrage ist nicht gestattet. Ebenso untersagt ist es, bei der Bestellung fremde oder sonst unzutreffender Angaben anzugeben.

2.4.) WABSOLUTE garantiert, alle Bestellungen innerhalb von fünf Werktagen nach erfolgter verbindlicher und angenommener Bestellung des Kunden oder mit sonstigem zuvor beschriebenen Vertragsschluss bereitzustellen.

2.5.) WABSOLUTE ist berechtigt, aufgrund von Wartungsarbeiten und aus anderen wichtigen Gründen die dauerhafte Nutzung zu unterbrechen, sofern er den Kunden in angemessener Zeit vorab darüber informiert. In dringenden Fällen ist die Vorabmitteilung entbehrlich.

3. Leistungserbringung, Nutzungsrecht

3.1.) APPRENTIO wird als webbasierte Software-as-a-Service (SaaS-) bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern von WABSOLUTE bzw. eines von WABSOLUTE beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Eine weitere Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Funktionsumfang ergibt sich aus den Programmbeschreibungen von APPRENTIO.

3.2.) WABSOLUTE stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von WABSOLUTE bereitgestellt. WABSOLUTE schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

3.3.) Soweit die Software ausschließlich auf den Servern von WABSOLUTE oder eines von uns beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde hierfür keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und WABSOLUTE räumt auch keine solche Rechte ein. WABSOLUTE räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG bleiben unberührt.

3.4.) Die Leistung von WABSOLUTE darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde oder im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der APPRENTIO-Dienste vorgesehen ist.

3.5.) WABSOLUTE hat das Recht, Angebote und funktionale Inhalte der Softwarelösung technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. WABSOLUTE behält sich vor, die Softwarelösung zukünftig nach eigener Wahl mit weiteren Schnittstellen zu ergänzen und technische Funktionen zu verbessern. Ebenfalls können nach Wahl von WABSOLUTE Funktionen entfernt werden, wenn dies nur eine geringfügige Leistungsänderung und keine Änderung der vereinbarten Gesamtfunktionalität bedeutet. Können durch eine Leistungsänderung berechtigte Interessen des Kunden (z.B. bei einer erheblichen Leistungsänderung zum Nachteil des Kunden) nachteilig berührt werden, so teilt WABSOLUTE diese Leistungsänderung dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege vor ihrem Wirksamwerden mit und weist ihn in dieser Mitteilung auf sein nachfolgend geregeltes Sonderkündigungsrecht und die Folgen der Nichtausübung des Kündigungsrechts hin. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag, vorzeitig mit einer Frist von 14 Tagen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

4. Betriebszeit, Verfügbarkeit

4.1.) WABSOLUTE bemüht sich, eine bestmögliche Qualität und Verfügbarkeit für die Kunden zu erreichen. Dem Kunden ist bekannt, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit Programmfehler und systemimmanente Störungen nicht sicher ausschließen lassen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von WABSOLUTE stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, höhere Gewalt etc.) können zu einem Nutzungsausfall führen. Es ist auch nicht möglich, Software oder Services einzusetzen, die jede vorhandene Schadsoftware (Virus, Malware etc.) entdecken. Selbst bei ordnungsgemäß laufendem System kann daher keine 100%-ige Verfügbarkeit der APPRENTIO-Dienste gewährleistet werden. WABSOLUTE bemüht sich natürlich, die APPRENTIO-Dienste konstant verfügbar zu halten. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von APPRENTIO haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität, der von WABSOLUTE erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

4.2.) Für die APPRENTIO Webanwendung und die (optionale) APPRENTIO Mobile-App gewährleistet WABSOLUTE eine 99,9%-ige Verfügbarkeit im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von WABSOLUTE liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist.

Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Anwendung), die entweder außerhalb der üblichen Geschäfts- und Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr liegen, oder vorab angekündigt wurden.

4.3.) Sollten Wartungsarbeiten in der üblichen Geschäfts- und Servicezeit notwendig sein, wird WABSOLUTE die Wartungszeit rechtzeitig per E-Mail, Newsletter und im Service-Portal ankündigen.

5. Störungen, Ablauf, Reaktionszeiten

5.1.) Eine hohe Software- und Dienstleistungsqualität gehört für WABSOLUTE zum Grundverständnis. Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) mit integriertem Informationssicherheitssystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001:2013 ist implementiert. Eine strukturierte Schwachstellenanalyse und -behebung ist sichergestellt.

5.2.) Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden über das Service-Portal, telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden.

5.3.) WABSOLUTE wird sich bemühen, bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Anwendung (z.B. Nichterreichbarkeit) führen und die innerhalb der Servicezeiten (Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr) eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen.

5.4.) Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Anwendung führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird WABSOLUTE sich bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren.

5.5.) Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Servicezeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag.

5.6.) Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit einer/eines Ansprechpartnerin/Ansprechpartners auf Anwenderseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

6. Support, Servicezeiten

6.1.) WABSOLUTE gewährleistet bei Anwendungsfragen und Fehlern einen erweiterten telefonischen und elektronischen Support. Dieser ist innerhalb der üblichen Geschäfts- und Servicezeiten wie folgt erreichbar:

Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr
(MEZ, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen in NRW sowie dem 24.12. und 31.12. eines Kalenderjahres.)

6.2.) Störungen aller Art können auch außerhalb der Geschäfts- und Servicezeiten über unseren 24/7 Notfalldienst gemeldet werden. Die Notfallrufnummer ist über das Service-Portal verfügbar und in den Einführungsunterlagen „Erste Schritte“ dokumentiert.

6.3.) Folgende Kommunikationswege stehen Kunden zur Verfügung:

Service-Portal: https://service.apprentio.de

E-Mail: service@apprentio.de

Service-Hotline: +49 40 609 444 32

7. Updates, Release-Intervalle

Alle Produktbestandteile von APPRENTIO werden kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. WABSOLUTE ist bestrebt, die folgenden Intervalle einzuhalten:

Releases

Funktionserweiterungen, Fehlerbehebungen und Sicherheitspatches für die APPRENTIO Webanwendung werden 12-mal pro Kalenderjahr (jeden ersten Dienstag des Monats) eingespielt. Die APPRENTIO Mobile-App wird je nach Erfordernis regelmäßig aktualisiert. Ankündigungen neuer Funktionen erfolgen rechtzeitig über das Service-Portal. Die Dokumentation (Release-Notes) erfolgt über die Website.

Security-Patches / Zero-Day-Schwachstellen

Kritische Fehlerbehebungen, Sicherheitspatches der IT-Infrastruktur und der Anwendung werden ergänzend zum Release-Intervall regelmäßig bzw. nach Bedarf eingespielt. Zero-Day-Schwachstellen werden umgehend behoben.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1.) Es gelten die Preise, welche im Zeitpunkt der Bestellung in der aktuellen Preisliste dargestellt sind. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich ab Betriebssitz von WABSOLUTE in Paderborn, DE. Liefer- und Versandkosten fallen nicht an, es sei denn, sie sind explizit ausgewiesen.

8.2.) Die vereinbarte Nutzungsgebühr ist stets zu Beginn der gewählten Laufzeit fällig und für diese vorschüssig zahlbar. Das Zahlungsziel beträgt für alle APPRENTIO Leistungen 10 Tage ab Rechnungseingang, sofern nicht abweichend vereinbart.

8.3.) Es steht WABSOLUTE frei, ausschließlich elektronische Rechnungen per E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse zu versenden. Gleiches gilt für Zahlungserinnerungen. Wenn der Kunde auf den Rechnungsversandt per Post besteht, ist WABSOLUTE berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr pro Rechnung in Höhe von 4,00 EUR zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu erheben.

9. Zahlungsverzug, Sperre

9.1.) WABSOLUTE ist berechtigt den Kunden-Account zu sperren, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Zahlungsrückstand des Kunden ausgeglichen ist.

9.2.) Hat WABSOLUTE den begründeten Verdacht, dass eine Nutzung des Kunden gegen die Nutzungsbedingungen, Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, darf WABSOLUTE die betreffende Nutzung bzw. den Zugang zur Software nach vorheriger Information an den Kunden und mit Hinweis auf den Verdacht und ohne, dass dies irgendwelche Pflichten für WABSOLUTE nach sich zieht, sperren. Eine Sperrung wird zuvor rechtzeitig im Fachbereich angezeigt.

9.3.) Während der Sperre bleibt der Kunden-Account zunächst bestehen, der Kunde kann aber nicht mehr auf die APPRENTIO-Funktionen zugreifen. Der Kunde behält jedoch die Möglichkeit, sein Konto zu kündigen. Die Verpflichtung des Kunden, geschuldete Nutzungsgebühren zu bezahlen, bleibt davon unberührt.

10. Wechsel zu einer anderen APPRENTIO Version / Kategorie

10.1.) Der Kunde kann seine gebuchte APPRENTIO Version und/oder Kategorie jederzeit ändern.

10.1.) Sollte der Kunde unterjährig in eine höhere Version / Kategorie wechseln (z.B. Wechsel von PRO auf PREMIUM oder Erhöhung von 60 auf 100 Nachwuchskräfte) stellt WABSOLUTE den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und dem geänderten Preis bis zum Ende der jährlichen Laufzeit zusätzlich in Rechnung (monatliche Abrechnung).

10.2.) Sollte der Kunde unterjährig in eine niedrigere Version / Kategorie wechseln, hat der Kunde keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung der bereits geleisteten Vorauszahlung.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1.) Der Vertrag läuft über den gewählten Leistungszeitraum (ohne Mindestvertragslaufzeit, 12 Monate, 24, 36, 48 Monate). Danach verlängert sich der Vertrag stets automatisch um Verlängerungszeiträume der gleichen Dauer, wenn er nicht fristgemäß (3) Monate vor dem Ende des Leistungszeitraums vom Kunden oder von WABSOLUTE gekündigt wird. Die Nutzung ohne Mindestvertragslaufzeit ist monatlich zum Ende des Monats kündbar.

11.2.) Der Kunde kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit zum Ende der vereinbarten Laufzeit in Schrift- oder Textform (E-Mail, über das Service-Portal oder postalisch) kündigen.

11.3.) WABSOLUTE kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Kontaktadresse kündigen.

11.4.) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.5.) Der Anspruch des Kunden auf Erstattung von Nutzungsgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde kündigt aus einem wichtigen Grund, den WABSOLUTE zu vertreten hat. Der Anspruch des Kunden auf Erstattung von Nutzungsgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn WABSOLUTE den Vertrag aus einem wichtigen Grund kündigt, den der Kunde zu vertreten hat.

12. Gewährleistung, Haftung

12.1.) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen, soweit im Folgenden nicht anderes vereinbart ist.

12.2.) Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

12.3.) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von WABSOLUTE, von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen von WABSOLUTE beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“).

Dieser Haftungsausschluss – sowie weitere Haftungsbegrenzungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

12.4.) Sofern die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit von WABSOLUTE, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten von WABSOLUTE beruht, oder wenn die Verletzung auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht, ist die Haftung von WABSOLUTE auf die Schadenssumme beschränkt, die von WABSOLUTE bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war.

12.5.) Für die Wiederbeschaffung von Daten gilt, dass WABSOLUTE nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

13. Pflichten des Kunden

13.1.) Der Kunde ist verpflichtet, die Unternehmensangaben sowie die Angaben der/des Ansprechpartners/Ansprechpartnerin stets aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere für die hinterlegte E-Mail-Adresse, da WABSOLUTE diese nutzt, um dem Kunden vertragswesentliche Mitteilungen zu machen.

13.2.) Der Kunde verpflichtet sich, sein Konto durch ein ausreichend sicheres Passwort gegen unbefugten Zugriff zu schützen. WABSOLUTE empfiehlt dem Kunden, zur Sicherung seines Kontos ein Passwort bestehend aus mindestens zwölf (12) Zeichen, unter Verwendung von Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zu wählen und das Passwort regelmäßig zu ändern. WABSOLUTE empfiehlt dem Kunden ebenfalls, zur Sicherung des APPRENTIO Kontos die 2-Faktor-Authentifizierungsmethode zu verwenden (optional oder verpflichtend einstellbar).

13.3.) Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über sein Konto ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern bzw. das Passwort von WABSOLUTE zurücksetzen zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, diese Verpflichtungen ebenfalls befolgen.

13.4.) Es ist dem Kunden untersagt, jedwede Handlung durchzuführen oder zu fördern, die dazu dient oder potenziell geeignet ist, die Funktionalität und/oder Integrität der APPRENTIO-Dienste zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten, zu beeinflussen, zu unterbrechen oder zu verändern, sowie Handlungen vorzunehmen, die eine Rückwärtsentwicklung (“reverse engineering“) oder Dekompilierung (“decompiling”) von Daten oder Funktionen der APPRENTIO-Dienste ermöglichen oder fördern.

13.5.) Es ist dem Kunden untersagt, Inhalte und Informationen der APPRENTIO-Dienste (insbesondere Nutzerdaten, Texte, Logos, Bilder, Diagramme, Grafiken, Auswertungsergebnisse etc.) zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben oder in externe Systeme und/oder Datenbanken zu überführen, es sein denn, diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der APPRENTIO-Dienste vorgesehen.

13.6.) Soweit der Kunde WABSOLUTE geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er WABSOLUTE sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (z.B. Logo-Einbindung auf der Startseite des Online-Portals). Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Inhalten besitzt, um WABSOLUTE die entsprechenden Rechte einzuräumen.

13.7.) WABSOLUTE speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber WABSOLUTE, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

13.8.) Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. WABSOLUTE nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer ohne ausdrückliche Anweisung des Kunden keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

13.9.) Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, WABSOLUTE von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls WABSOLUTE von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. WABSOLUTE wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde WABSOLUTE unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von WABSOLUTE bleiben unberührt.

13.10.) Sofern innerhalb der Softwarelösung rechtliche Erklärungen seitens des Kunden abgegeben werden, erbringt WABSOLUTE lediglich die technische Darstellung bzw. gegebenenfalls Übermittlung. Für die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Wirksamkeit ist der Kunde verantwortlich.

13.11.) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, mit der Softwarelösung erstellte und einsehbare Unterlagen und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigt, auf einem von der Plattform unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

13.12.) Der Kunde schließt mit Drittanbietern, zu denen er über die etwaigen Schnittstellen einen Zugang hat, eigene Verträge. WABSOLUTE bietet mit der Softwarelösung lediglich eine technische Möglichkeit der Verbindung und des Zugangs. Der Kunde bzw. der Drittanbieter sind für die Ausgestaltung der zwischen ihnen vereinbarten Leistung verantwortlich.

14. Datenverarbeitung

14.1.) Der Kunde räumt WABSOLUTE für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von WABSOLUTE für den Kunden zu speichernden Daten im Rahmen der Datenschutzvereinbarung vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. WABSOLUTE ist auch berechtigt, die Daten in einem separaten Ausfallsystem (Sicherungsbackup) vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist WABSOLUTE ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

14.2.) WABSOLUTE ist berechtigt, die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse zu nutzen, um den Kunden über Neuerungen der WABSOLUTE-Dienste, Änderungen von AGB und Status-Mitteilungen zu informieren.

14.3.) Nach Kündigung des jeweiligen WABSOLUTE-Dienstes und nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraumes werden sämtliche Kundendaten in der Datenbank der WABSOLUTE-Dienste innerhalb von 10 Werktagen unwiderruflich gelöscht, sofern der Kunde der Löschung nicht schriftlich widerspricht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Ausnahmen von der Löschung bestehen für Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.

15. Anpassung der AGB

15.1.) WABSOLUTE ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB zu ändern, soweit durch für WABSOLUTE unvorhersehbare Änderungen, welche WABSOLUTE nicht veranlasst und auf die WABSOLUTE keinen Einfluss hat, dass bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Ebenso ist WABSOLUTE zur Änderung berechtigt, wenn die Änderung der Anpassung an den technischen Fortschritt dient oder WABSOLUTE den Funktionsumfang der WABSOLUTE -Dienste anpasst oder erweitert (z.B. neue Module, Services, Dienstleistungen, Anwendungen oder Funktionen einführt) und dadurch eine Anpassung der Leistungsbeschreibung in den AGB erforderlich wird, soweit sich daraus keine unzumutbaren Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Funktionen ergeben oder eine vergleichbare alternative Funktion zur Verfügung steht. Ebenso ist WABSOLUTE zur Änderung berechtigt, wenn eine Klausel dieser AGB aufgrund einer Gesetzesänderung unwirksam wird oder von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird und daraus Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch die Anpassung oder Ergänzung beseitigt werden können.

15.2.) Im Falle der Änderung wird WABSOLUTE dem Kunden den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (E-Mail an die hinterlegte Adresse reicht) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht (E-Mail an die im Impressum angegebene Adresse reicht). WABSOLUTE wird den Kunden auf diese Folge in der Mitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von einem (1) Monat nach Zugang der Mitteilung bei WABSOLUTE eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht des Kunden aus Ziffer 7.2. zur Kündigung seiner Mitgliedschaft bleibt davon unberührt.

15.3.) Sofern der Kunde sein Widerspruchsrecht ausübt, ist WABSOLUTE zur Kündigung des Vertrages berechtigt (E-Mail reicht). Die Kündigungsfrist beträgt (1) Monat.

16. Zustimmung zur Übertragung der Rechte und Pflichten von WABSOLUTE auf Dritte

WABSOLUTE ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn WABSOLUTE-Dienste auf einen anderen Betreiber übertragen werden. WABSOLUTE wird dem Kunden eine solche Änderung in Textform (E-Mail reicht) mindestens zwei Monate vorab bekanntgeben. Der Kunde stimmt einer Übertragung des Vertrages bereits jetzt vorab zu.

17. Datenschutz

WABSOLUTE wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des BDSG und des Telemediengesetzes (TMG), beachten. Die Daten des Kunden werden nur zur Durchführung des Vertrages erhoben und verarbeitet und nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden unberechtigt an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der gesonderten Datenschutzhinweise zu entnehmen.

18. Schlussbestimmungen

18.1.) Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kommunikation – auch in Vertragsangelegenheiten – per E-Mail erfolgen kann. Der Kunde verpflichtet sich, stets eine aktuelle E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Die E-Mail-Adresse von WABSOLUTE ist dem Impressum oder der Seite „Kontakt/Support“ zu entnehmen.

18.2.) Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von WABSOLUTE. Für Klagen von WABSOLUTE gegen den Unternehmer gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand.

18.3.) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von WABSOLUTE in Paderborn, DE.

Version: v.5
Letzte Aktualisierung: 24.01.2024
Klassifizierung: öffentlich