Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung können weisungsberechtigte Personen des Kunden die Herausgabe der Daten in einem maschinenlesbaren Format beantragen. Für einzelne Personen kann ein vollständiger Datenexport auch manuell angestoßen werden.

Anschließend werden die Daten nach Ablauf der vertraglich definierten Frist unwiederbringlich gelöscht. Grundsätzlich ergibt sich im unwahrscheinlichen Fall der Einstellung des Geschäftsbetriebs durch APPRENTIO keine Abweichung hiervon, da der Kunde “Herr der Daten” und APPRENTIO lediglich Auftragsverarbeiter ist und damit über die personenbezogenen Daten nicht anderweitig verfügen kann/ wird.